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Die neueste Verkehrssünderkartei in Flensburg

Neues Punktesystem für Verkehrssünder am Mai 2014

Ab dem 01. Mai 2014 gilt ein neues Punktesystem für Verkehrssünder. Die vom Bundesverkehrsminister Ramsauer (CSU) angeregte Reform wurde Anfang des Jahres durch den Bundestag beschlossen. Mitte 2013 hat auch der Bundesrat der neuen Verordnung zugestimmt. Die gravierenden Änderungen führen nun dazu, dass der Führerschein in naher Zukunft bereits nach acht Punkten einzogen wird. Außerdem drohen bei bestimmten Vergehen deutlich höhere Bußgelder.

Verkehrspolizei Verkehrssündern geht es härter an den Kragen (Bild: Klaus Nahr - Flickr.com - CC BY-SA 2.0)

Details der Reform

Die Punkte, die Autofahrer in der Vergangenheit in der Verkehrssünderkartei angesammelt haben, werden im neuen System umgerechnet. Verkehrsminister Ramsauer erläuterte, dass die bisherigen Punkte anteilig in die neue Verkehrssünderkartei umgeführt werden. Es solle „niemand schlechter, aber auch niemand besser gestellt“ werden, erklärte Ramsauer. In Zukunft wird der Führerschein nämlich schon dann eingezogen, wenn der Inhaber lediglich acht Punkte in der Verkehrssünderkartei angesammelt hat. Zuvor waren 18 Punkte möglich. Zukünftig werden für die verschiedenen Verkehrsvergehen zwischen einem und drei Punkten vergeben, die in der der Verkehrssünderkartei gespeichert werden. So gibt es bei einem gefährlichen Überholmanöver künftig nur noch einen Punkt. Zuvor waren es zwei Punkte. In Zukunft bekommt der Verkehrssünder ein Schreiben, wenn er vier oder fünf Punkte in der Verkehrssünderkartei angesammelt hat.

Mehr Seminare geplant

Ab sechs Punkten wird ein Seminar verordnet, an dem der Führerscheininhaber teilnehmen muss, wenn er seinen Lappen behalten möchte. Dabei soll es um pädagogische und psychologische Elemente gehen, die in den neuartigen Seminaren kombiniert werden. Ab acht oder mehr Punkten wird die Pappe endgültig eingezogen. Das Verkehrsministerium geht davon aus, dass durch die neue Reform deutlich mehr Führerscheine einbehalten werden. Es erwartet einen Anstieg von zehn Prozent, was etwa 5.500 Fahrerlaubnissen entsprechen würde. Das Zurückerlangen des Führerscheins bleibt weiterhin problematisch. Dafür ist eine Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU) nötig, die lediglich 50 Prozent der Teilnehmer bestehen.

Vor- und Nachteile

Das neue Punktesystem könnte also einerseits dazu führen, dass deutlich mehr Führerscheine eingezogen werden. Andererseits werden bestimmte Vergehen nicht mehr mit einem Eintrag in der Verkehrssünderkartei bestraft. Schließlich sollen nur noch sicherheitsgefährdende Verstöße in die Verkehrssünderkartei aufgenommen werden. Andere Vergehen werden künftig nur noch mit einem Bußgeld geahndet. Dies betrifft unter anderem diejenigen, die ihr Fahrzeug ohne die notwendige Grüne Plakette durch eine Umweltzone steuern. Außerdem bringt das neue Punktesystem andere Verjährungsfristen mit sich, die sich für Führerscheininhaber positiv auswirken könnten. So werden die gespeicherten Punkte künftig separat verjähren. Je nach Schwere des Verstoßes werden sie nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren aus der Verkehrssünderkartei gestrichen. Dafür können angesammelte Punkte nicht mehr in Seminaren abgebaut werden.

Auskunft einholen

Bislang sind etwa neun Millionen Menschen in der Verkehrssünderkartei gespeichert. Wer bisher acht oder mehr Punkte angesammelt hat, kommt mit einer schriftlichen Verwarnung davon. Nur diejenigen, die momentan achtzehn oder mehr Punkte erreicht haben, müssen weiterhin den sofortigen Entzug des Führerscheins fürchten. Es kann sich daher für Führerscheininhaber lohnen, einen genauen Überblick über den individuellen Punktestand einzuholen. Dafür muss lediglich ein Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gestellt werden. Dies ist schriftlich, über das Internet oder im Auskunftspavillon des KBA in Flensburg möglich. Durch die Abfrage der Verkehrssünderkartei entstehen keine Kosten. Ein schriftlicher Antrag kann über die Internetseite des Bundesamtes heruntergeladen werden. Die eigentliche Internetabfrage der Verkehrssünderkartei funktioniert nur mit einem Personalausweis, der über die neue eID-Funktion verfügt.

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