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Führerschein im Ausland machen. Führerschein trotz MPU?

Welche Hürden Sie dafür nehmen müssen

Einen Führerschein im Ausland zu bekommen, ist für viele Menschen eine Gelegenheit und für andere eine Möglichkeit. Die Gründe dafür reichen von ohnehin geplanten Auslandsaufenthalten, Kosteneinsparungen, einfacheren Prüfungsverfahren bis hin zum Führerscheinentzug in Deutschland. Besonders letzteres Argument veranlasste viele Deutsche, aufgrund des Führerscheinentzuges sowie anstehender MPU ihren Führerschein im Ausland wie Tschechien oder Polen, neu zu erwerben. Entwickelt hat sich ein sogenannter "Führerscheintourismus". Dem wirkte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxembourg entgegen. Für die Anerkennung eines im Ausland erworbenen Führerscheins in Deutschland sind bestimmte Voraussetzungen notwendig.

Fuehrerschein Führerschein im Ausland machen (Bild: The U.S. Army - Flickr.com - CC BY 2.0)

Führerschein im Ausland – EU und EWR-Staaten

Grundsätzlich berechtigt der im EU-Ausland sowie in den EWR-Staaten erworbene Führerschein auch in Deutschland zum Fahren eines Kraftfahrzeuges. Der Führerschein, der in einem der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugehörigen Staat absolviert und dort ausgestellt wurde, ist ohne Ummeldung in Deutschland gültig. Voraussetzung für einen Führerschein im Ausland ist jedoch, dass sich die betroffene Person in dem jeweiligen Ausland mindestens über ein halbes Jahr, genauer 185 Tage, gelebt hat sowie einen amtlichen ordentlichen Hauptwohnsitz nachweisen kann. Die Auslandsadresse ist muss im Führerschein vermerkt sein. Liegt der Entscheidung den Führerschein im Ausland zu erwerben, ein Führerscheinentzug, eine Sperrfrist oder eine Aussetzung bzw. MPU-Anordnung zugrunde, wird der Führerschein in Deutschland nicht anerkannt. Voraussetzung für die Ausstellung von einem Führerschein im Ausland ist ebenfalls, dass keine strafrechtliche Sperrfrist, wie beispielsweise aus einem Strafurteil, vorliegt.

Um den „Führerscheintourismus“ einzudämmen, erließ der EuGH am 26.04.2012 das Urteil, dass ein Mitgliedsstaat die Gültigkeit des Führerscheins, der in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgestellt wurde, nicht anerkennt, wenn der Person die Fahrerlaubnis im erstgenannten Mitgliedsstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde. Wird der Führerschein im Ausland dennoch ausgestellt, können deutsche Behörden die Anerkennung ablehnen. Seit dem 19.01.2013 ist in Deutschland ein erworbener Führerschein im Ausland ungültig, wenn die Fahrerlaubnis im Heimatland entzogen wurde. Aufgrund der Neuregelung kann auch ein Führerschein, der vor dem 19.01.2013 im Ausland erworben wurde, bei einer Verkehrskontrolle aberkannt werden, besonders dann, wenn Einträge über Trunkenheits- oder Drogenfahrten vorliegen. Tipps: Die Anerkennung des im Ausland erworbenen Führerscheins bei den Behörden in Deutschland einholen und sichergehen, bevor es bei Kontrollen zu bösen, kostspieligen Überraschungen und anschließenden Strafverfahren kommt.

Führerschein im Ausland – USA und sonstige Staaten

Bei einem Aufenthalt in den USA sowie im Ausland außerhalb der EU oder EWR ist es ebenfalls, möglich einen Führerschein im Ausland zu erwerben. In den USA beträgt das Mindestalter für die Fahrerlaubnis 16 Jahre. Auch in den USA ist die Fahrerlaubnis nur in Verbindung mit einer Aufenthaltsgenehmigung (Bsp. Greencard oder US-Sozialversicherungsnummer) sowie einer Aufenthaltsdauer von mindestens 185 Tagen möglich. Wurde der US-amerikanische Führerschein legal erworben und liegt die entsprechende Mindestaufenthaltsdauer samt Wohnsitzmeldung vor, ist der Auslandsführerschein in Deutschland nach der Rückkehr für sechs Monate gültig. Allerdings muss der Führerschein übersetzt und klassifiziert werden. Das Mindestalter ist in Deutschland jedoch erst das 18. Lebensjahr. Nach Ablauf der 6 Monate muss der US-Führerschein umgeschrieben werden in eine deutsche Fahrerlaubnis. Das gilt auch für das restliche Ausland. Der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit einem nationalen Führerschein gültig und dient als Zusatzdokument.

Führerschein trotz MPU?

Den Führerschein im Ausland trotz MPU Anordnung legal zu erwerben, ist trotz vieler Angebote im Internet für die Anerkennung in Deutschland aussichtslos. EU-Mitgliedsstaaten stellen keinen Führerschein aus, wenn bekannt ist, dass eine Untersagung im Heimatland wirksam ist. Eine Sicherheit für vorbelastete Autofahrer bzw. MPU-Anwärter ist durch den Erwerb von einem Führerschein im Ausland nicht mehr gegeben.

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