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Winterreifenpflicht – das sollten Sie wissen

Bisher als Empfehlung, nun als Pflicht

Jedes Jahr müssen sich Autofahrer mit Einbruch der kalten Jahreszeit auf glatte und rutschige Straßen einstellen, deshalb sollte man sich unbedingt frühzeitig um die passende Bereifung kümmern. Bis Dezember 2010 galt das Aufziehen der Winterreifen lediglich als Empfehlung, doch mit der Einführung der Winterreifenpflicht gab es diesbezüglich einige Ergänzungen, denen Autofahrer Folge zu leisten haben. Andernfalls ist mit unangenehmen Konsequenzen zu rechnen, die sich vor allem negativ auf den Geldbeutel auswirken können.

Winterreifen Winterreifen (Bild: smitty42 - Flickr.com - CC BY-ND 2.0)

Erneuerungen bei dem Gesetz der Winterreifenpflicht

Im Dezember 2010 wurde das Gesetz der Winterreifenpflicht in einigen Punkten erweitert. Diesbezüglich ist die winterliche Bereifung nicht mehr wie zuvor nur eine Empfehlung, sondern wird per Gesetzgebung bei entsprechend schlechten Straßenverhältnissen vorgeschrieben. Demnach ist die Montage von M+S-Reifen, die auch als Ganzjahresreifen bezeichnet werden oder Winterreifen bei Glatteis, Schnee, Schneeglätte Eis- oder Reifglätte absolute Pflicht. Widersetzt sich ein Autofahrer dieser Winterreifenpflicht und ist trotz Gesetz ohne passende Reifen unterwegs, bringt er nicht nur sich selbst und andere Beteiligte in Gefahr, sondern muss sich seinem Fehlverhalten mit hohen Kosten oder Punkten in Flensburg stellen.

O-bis-O-Regel

Laut Experten ist die Winterreifenpflicht sehr allgemeingeltend beschrieben, so dass konkrete Einzelheiten fehlen. So fehlt auch die Eintragung der Winterreifenpflicht in der StVO, demnach erhält der Autofahrer auch keine genauen Angaben zum geeigneten Zeitpunkt für den Reifenwechsel. Dabei kann er sich allerdings auf die Empfehlung der Fachhändler verlassen, die eine Montage der Winterreifen nach der O-bis-O-Regel empfehlen. Diese besagt, dass die winterliche Bereifung in der Zeit von Oktober bis Ostern montiert sein sollte, um den entsprechenden Wetterverhältnissen angepasst zu sein und der Winterreifenpflicht nachzukommen. Von dieser Regelung betroffen sind neben Autofahrern auch LKW-, Bus und Motorradfahrer, die die gleichen Bedingungen zu befolgen haben.

Die Montage der Winterreifen oder Ganzjahresreifen

Die Empfehlung der Experten, wie ADAC, geht dahin, dass man ab mindestens +7 °C in der Wintersaison seine wintertauglichen Reifen montieren sollte. Diese Zeit beginnt ab Oktober und geht bis Ostern. Daher bezeichnet man diesen Zeitraum auch als O-bis-O-Regel. Zu empfehlen ist eine professionelle Montage in der Fachwerkstatt, da diese über das passende Equipment verfügt, das einen schnellen Umbau garantieren kann. Da aufgrund des starken Andrangs meist mit langen Wartezeiten zu rechnen ist und die Kosten auch manchmal leicht überhöht sind, entscheiden sich immer mehr Auto- und Motorradfahrer für eine Selbstmontage, um der Winterreifenpflicht nachzukommen. Ist das passende Werkzeug vorhanden, ist auch eine Selbstmontage ohne großen Zeitaufwand machbar. Allerdings ist dabei unbedingt auf die Einhaltung der Anzugsdrehmomente zu achten. Auch die Markierung der Reifenposition vor dem Wechsel sollte keineswegs vergessen werden. Bei beiden Varianten ist stets darauf zu achten, dass die Radmuttern nach 50 – 100 km nachgezogen werden müssen.

Konsequenzen bei einer Missachtung der Winterreifenpflicht

Ein Fahrer, der die Winterreifenpflicht missachtet und trotz Vorschrift bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs ist und dabei von der Polizei kontrolliert wird, muss ein Bußgeld in Höhe von 40,00 Euro zahlen. Werden andere Verkehrsteilnehmer aufgrund ihres Fehlverhaltens behindert, müssen Sie 80,00 Euro zahlen und erhalten zudem einen Punkt in Flensburg. Kommt es zu einem Unfall, kann die Versicherung im Schadensfall sogar jegliche Zahlungen verweigern, da das Verschulden aufgrund einer Missachtung der Winterreifenpflicht bei Ihnen liegt.

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