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Umgang mit der PKW-Versicherung bei Autounfall

Was tun bei Autounfall?

Autofahrer sollten sich im Straßenverkehr jederzeit so verhalten, dass möglichst keine Autounfälle herbeigeführt werden. Insofern beginnen viele Pflichten der Autofahrer im Verhalten gegenüber ihrer Versicherung schon im vorherein zum Beispiel durch ausreichende Sorgfalt und Achtsamkeit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, die Beachtung der Verkehrsvorschriften, defensives Fahren und andere einen Unfall vermeidende Verhaltensweisen. Dennoch passieren jährlich Millionen an kleineren und größeren Autounfällen und auch wenn es so weit gekommen ist, müssen Autofahrer einige Regeln im Umgang mit der Versicherung beachten. Dabei kommt es zum einen darauf an, wer den Autounfall verschuldet hat - der Fahrer selbst oder ein anderer Verkehrsteilnehmer - und ob sich der Unfall in Deutschland oder im Ausland ereignet hat.

Versicherung bei Autounfall Was Sie bei einem Unfall in Bezug auf die KFZ-Versicherung beachten sollten (Foto: ajimix - Flickr.com - CC BY-SA 2.0)

Die richtigen Maßnahmen bei einem nicht selbstverschuldeten Unfall

Als erste Maßnahme nach einem Unfall ist es, den Unfallort abzusichern. Zum einen, um andere Verkehrsteilnehmer zu schützen und für die Versicherung ist es von großer Bedeutung, dass alle den Unfall betreffenden Umstände und Informationen gesichert werden. Zur Sicherung dieser wichtigen Informationen für die Versicherung können Sie zum Beispiel Fotografien vom Unfallort und den beteiligten Fahrzeugen machen. Dabei sollten auch die entstandenen Schäden im Detail festgehalten werden. Die Personalien der Unfallbeteiligten oder auch von Zeugen sollten notiert werden und die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge. Lassen Sie sich die Versicherungsdetails, wie zum Beispiel den Namen und die Versicherungsnummer der Versicherung des Unfallfahrers nennen.

Nützlich kann auch die Skizze der Unfallszene sein und die Versicherung benötigt eventuell eine genaue Schilderung des Unfallhergangs. Bei schwerwiegenden Unfällen oder auch bei der Vermutung von Straftaten sollten Sie auf jeden Fall die Polizei an das Unfallgeschehen hinzuziehen. Wichtig für Sie ist in diesem Fall noch zu wissen, dass sie eine Pflicht haben keine weiteren Schäden dem Unfallgeschehen hinzuzufügen. Das bedeutet, dass auch die Folgeschäden so gering wie möglich gehalten werden müssen, wie zum Beispiel beim Anmieten eines Mietwagens oder der Auswahl von Gutachter, des Rechtsbeistandes und der Kfz-Werkstatt.

Das sollten Sie tun, wenn Sie einen Unfall verursacht haben

Im wesentlichen gelten die oben genannten Maßnahmen für einen nicht-selbst verschuldeten Unfall für Sie genauso, wenn Sie den Unfall verursacht haben. Die Sicherung der Informationen für Ihre Versicherung ist wichtig und Sie sollten den Unfall so zeitnah wie möglich melden. Auch in diesem Fall ist es hilfreich, wenn der Versicherung geeignete Fotos, eine Unfallszkizze und eine genaue Unfallschilderung sowie die Personalien der beteiligten Personen und eventuellen Unfallzeugen zur Verfügung stehen. Rufen Sie im Zweifelsfall die Polizei zur korrekten Aufnahme des Geschehens – nur bei absoluten Bagatellunfällen ist dies nicht erforderlich. Zwingend notwendig ist die Zuhilfenahme der Polizei am Unfallort, wenn zum Beispiel Personen verletzt wurden, falls Fahrerflucht auch vom Unfallgegner begangen wurde oder eine Straftat vermutet werden könnte.

Sie hatten einen Unfall im Ausland? So sorgen Sie richtig vor …

Zu den Verhaltensregeln am Unfallort gelten die oben schon genannten Maßnahmen zur Sicherung des Unfallortes und der Informationen, wie zum Beispiel Fotos, Skizzen und Personalien. Für den Aufenthalt im Ausland sollten Sie sich von Ihrer Versicherung eine grüne Versicherungskarte und die entsprechenden Schutzbriefe ausstellen lassen. Dann ist Ihr persönliches Fahrzeug oder auch das Mietfahrzeug im Schadensfall von Ihrer Versicherung abgesichert. So ein Schutzbrief kann auch Sie sichern, nicht nur bei einem Unfall sondern auch bei einer Panne oder Krankheit. Ein wichtiges und nützliches Formular sollten Sie vor Reiseantritt ebenfalls bei sich tragen: der Europäische Unfallbericht ist eine sehr geeignete Ausfüllhilfe für einen Unfallbericht in verschiedenen Sprachen.

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