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Oldtimer- und Youngtimerversicherung

Wissenswertes zu Versicherungen von Oldtimern und Youngtimern

Grundsätzlich sind Oldtimer-Versicherungen deutlich günstiger als eine klassische KFZ-Versicherung. Begründet wird dieser Kostenunterschied durch das geringe Schadensrisiko. Denn Oldtimer-Besitzer sind meist sehr rücksichtsvolle Fahrer und pflegen ihr wertvolles Gefährt auch mehr. Für Oldtimer-Versicherungen gelten aber trotzdem strenge Vorschriften. Denn das Auto muss so in erster Linie mindestens 30 Jahre alt sein, sowie einen gut erhaltenen Originalzustand aufweisen. Des Weiteren muss der Versicherungsnehmer über 25 Jahre alt sein und zusätzlich über ein Fahrzeug für den Alltagsgebrauch verfügen.

Oldtimer Oldtimer (Juriën Minke - Flickr.com - CC BY 2.0)

Oldtimer-Versicherung: Teil- und Vollkasko und Haftpflicht

Genauso wie bei einer normalen KFZ-Versicherung unterscheidet man bei den Versicherungen für Oldtimer zwischen der Teil- und Vollkasko und der Haftpflicht. Das Alter des Fahrzeugs ist bei der Berechnung der Versicherungsprämie ausschlaggebend. Demnach gilt: Je älter der Oldtimer, desto günstiger ist auch die Prämie. Zusätzlich zum klassischen Versicherungsschutz hat man zudem noch die Möglichkeit eine Allgefahrendeckung oder Allrisk-Deckung miteinzubeziehen. Die Allrisk-Deckung deckt alle Gefahren ab, das gilt zum Beispiel für Bruchschäden, Motorschäden oder Getriebeschäden.

Die Gefahren, die von der Versicherung nicht abgedeckt werden, müssen daher ausdrücklich im Versicherungsvertrag ausgeschlossen werden. Häufig werden Schäden wie altersbedingter Verschleiß oder Kriegsereignisse nicht versichert. Wer allerdings einen allumfassenden Schutz für seinen Oldtimer haben möchte, der kann sich noch über die bereits erwähnten Gefahren hinaus, versichern. So besteht die Möglichkeit einen Schutz gegen Transportschäden miteinzubeziehen. So können auch die Kosten für die Unterbringung, wenn aufgrund eines Unfalls die Weiterfahrt nicht möglich ist, abgesichert werden.

Oldtimer-Versicherung- Keine Schadenfreiheitsrabatte

Bei der Oldtimer-Versicherung gibt es aber keine Einstufung in Schadenfreiheitsklassen. Bei der Versicherung des Oldtimers wird man so automatisch in den günstigsten Tarif eingeordnet. Auch wenn es zu einem Schadensfall kommt, wird der Versicherungsnehmer in der Regel nicht zurückgestuft.

Die Youngtimer-Versicherung

Bei Fahrzeugen, die als Youngtimer bezeichnet werden, handelt es sich um Autos, die kurz vor dem Oldtimeralter stehen. Auch Youngtimer benötigen natürlich eine KFZ-Versicherung, die sogenannte Youngtimer-Versicherung. In diesem Bereich gibt es Spezialversicherungen, die natürlich bestimmte Voraussetzungen erwarten.

Wann kann ein Auto als Youngtimer bezeichnet werden?

Oldtimer müssen mindestens 30 Jahre alt sein. Youngtimer sind wiederum Fahrzeuge, die das Alter noch nicht ganz erreicht haben. Eine allgemeingültige Definition gibt es in diesem Bereich leider nicht. In der Regel werden Autos in Deutschland im Alter von 20 bis 30 Jahren als Youngtimer bezeichnet. Jede Versicherungsgesellschaft kann allerdings selber festlegen, ab wann ein Fahrzeug über eine Youngtimer-Versicherung abgeschlossen werden darf.

Die Vorteile und Leistungen einer Youngtimer-Versicherung

Bei einer klassischen KFZ-Versicherung beläuft sich die Entschädigungssumme im Schadensfall auf den aktuellen Marktwert des Autos. Bei einem Youngtimer kann der Marktwert allerdings durch Restaurierung und Instandhaltung enorm gesteigert werden. Dadurch hat der Versicherungsnehmer einen erweiterten Leistungsumfang. Somit wird bei einem Schadensfall der Marktwert zum Zeitpunkt des Schadens ersetzt. Zudem gibt es eine Ruheversicherung, die einen nicht zugelassenen Youngtimer versichert und die Restaurierungsversicherung, die das Fahrzeug während der Restaurierung absichert.

Bedingungen für den Abschluss

Nur wenn der Youngtimer nicht täglich benutzt wird und somit als zusätzliches Fahrzeug genutzt wird, kann er über die Youngtimer-Versicherung abgeschlossen werden. Der Versicherungsnehmer muss somit nachweisen, dass er für die täglichen Erledigungen ein anderes Fahrzeug nutzt. Zusätzlich dazu wird ein Wertgutachten und eine Zustandsbewertung eingefordert.

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