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PKW-Umbau für Behinderte – zahlt die Versicherung?

Tipps und Ratschläge für den PKW-Umbau im besonderen Fall

Ob durch Krankheit, Unfall oder von Geburt an behindert, für Menschen mit körperlichen Einschränkungen bedeutet Mobilität ein Mehr an Lebensqualität. Meist ist das Führen eines eigenen Kraftfahrzeuges nur nach baulichen Anpassungen möglich. Für die Finanzierung können unterschiedliche gesetzliche Versicherungen oder Träger zuständig sein. Grundsätzlich regelt dies die "Kraftfahrzeughilfe zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben" bzw. die "Kraftfahrzeughilfe-Verordnung" (Kfz-HV).

KFZ Versicherung Behinderung Bei einer Behinderung kann die Mobilität schnell eingeschränkt sein (Foto: rehacare - Flickr.com - CC BY-ND 2.0)

Wo finden Sie finanzielle Hilfe?

In der Gesetzesgrundlage ist allerdings auch festgelegt, dass statt eines Fahrzeugumbaus auch ein Zuschuss zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel bezahlt wird, solange diese Lösung wirtschaftlicher und dem Behinderten zumutbar ist. Zuschüsse können von der Kriegsopferfürsorge, der gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit, der Rentenversicherung oder Trägern der begleitenden Hilfe im Arbeits- und Berufsleben kommen. Welcher Kostenträger der Richtige ist, hängt vom eigenen Status ab. Wird die Wiedereingliederung ins Berufsleben durch den Umbau erleichtert oder ermöglicht, dann können die Bundesagentur für Arbeit, die Rentenversicherung oder das Integrationsamt helfen. Bei nicht Berufstätigen sind die Träger der Sozialhilfe der richtige Ansprechpartner. Kam die Behinderung durch einen Wege- oder Arbeitsunfall zustande, dann ist die Berufsgenossenschaft zuständig.

Antragsverfahren

Zuerst sollten Sie ermitteln, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Die Leistungen sollen behinderten Menschen, die auf die Nutzung eines Autos angewiesen sind, unterstützen. Das schließt nicht nur Menschen ein, die ein Kraftfahrzeug für den Weg zur Arbeit benötigen. Auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben kann ein Grund sein. Wenn klar ist, welche Umbauten erforderlich sind, holen Sie am besten einen Kostenvoreinschlag ein. Reichen Sie diesen mit dem Antrag ein. Es empfiehlt sich, die erforderlichen Umbauten und Sonderausstattungen einzeln aufzulisten und zu begründen. Sie erhalten innerhalb weniger Wochen einen Bescheid, auch, falls der Träger nicht zuständig ist. In der Regel wir die behinderungsbedingte Fahrzeugumrüstung in voller Höhe übernommen. Meistens bestehen aber je nach Leistungsträger maximale Grenzwerte. Auch erforderliche Zusatzausstattungen und die Überprüfung durch den TÜV werden übernommen.

Wo finden Sie Rat?

Die modernen Kraftfahrzeuge erlauben sehr viele hilfreiche Umbauten. Von Veränderungen an Sitzen und Lenkung für bequemeres Fahren, sowie Ein- und Aussteigen über technische Umbauten an Gaspedal, Bremsen und Lenkung bis hin zum Einbau von Handbedienelementen bestehen sehr viele Möglichkeiten. So ist für jede Behinderung eine individuelle Fahrzeuganpassung realisierbar. Am besten lassen Sie sich im Autohaus oder der Fachwerkstatt beraten. Dort können auch häufig Tipps für die Antragsstellung gegeben werden. Neben den verschiedenen Leistungsträgern bieten auch zahlreiche Interessensgemeinschaften und Internetforen ihre Unterstützung an.

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