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Grüne statt gelbe oder rote Umweltplakette

Bei der HU wird das ab sofort kontrolliert

Sehr viele deutsche Städte haben mittlerweile eine Umweltzone eingerichtet. Eingerichtet wurden die ersten Umweltzonen zum 1. Januar 2008. Bereiche, die ganz besonders durch Feinstaub gefährdet sind, müssen durch ein Schild "Umweltzone" gekennzeichnet sein. Hierauf ist auch abzulesen, welche Fahrzeuge mit den unterschiedlichen Plaketten dort freie Zufahrt haben. Hat ein Fahrzeug keine Umweltplakette, so darf es nicht durch die Umweltzone fahren.

Luftverschmutzung Umweltplakette für saubere Luft und gegen Luftverschutzung (Foto: Isengardt - Flickr.com - CC BY 2.0)

Welche Umweltplakette bekommt ein Fahrzeug?

Welche Umweltplakette ein Fahrzeug erhält, ist gebunden an ganz bestimmte, gesetzliche Kriterien. Eine rote oder gelbe Umweltplakette erhalten Diesel-Fahrzeuge, die keinen Partikelfilter haben. Doch kommt es hier auch mit auf das Altes des Fahrzeuges an. Eine grüne Umweltplakette erhalten neue Diesel-Fahrzeuge, die einen Partikelfilter besitzen. Immer eine grüne Plakette erhalten Benziner, die einen geregelten Katalysator haben. Aus diesem Grunde ist es hier möglich, dass in diesem Falle auch sehr alte Autos eine grüne Plakette erhalten. Hat ein Benziner keinen geregelten Katalysator, so ist es möglich, dass dieser eine grüne oder aber gar keine Umweltplakette erhält. Das bedeutet, dass es für einen Benziner lediglich zwei Möglichkeiten gibt, entweder er erhält die grüne Plakette oder gar keine. Bei der DEKRA kann geprüft werden, welche Plakette das eigene Fahrzeug erhalten soll.

Das neue Prüfverfahren

In einzelnen Fällen ist es möglich, dass aus unterschiedlichen Gründen eine falsche Plakette am Fahrzeug angebracht wurde. Doch zukünftig wird die Richtigkeit einer Feinstaubplakette bei der Hauptuntersuchung geprüft. Ist am Fahrzeug eine falsche Plakette angebracht, so ist es dadurch möglich, dass das Fahrzeug die HU-Prüfung nicht besteht. Zu einem geringen Mangel gehört einer nicht oder nur schlecht lesbare Plakette oder auch ein falsches Kennzeichen auf der Plakette. Ebenfalls ein geringer Mangel ist die Schädigung der Plakette, die durch die Sonneneinstrahlung entstehen kann.

Allerdings muss hier noch kein Bußgeld gezahlt werden, lediglich das Anbringen einer neuen, richtigen und lesbaren Plakette ist hier nötig. Fällig wird ein Bußgeld, wenn eine Plakette mit falscher Farbe angebracht ist. Bewertet wird dieses bei der Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel. Das hat auch zur Folge, dass keine HU-Plakette ausgestellt wird. Ist ein Aufkleber in der falschen Farbe angebracht, so weist dies eine Emissionsklasse aus, die besser ist, als das Fahrzeug tatsächlich ist. Zusätzlich zur Zahlung des Bußgeldes muss hier natürlich auch die Plakette berichtigt werden.

Bisher 50 Umweltzonen eingerichtet

Momentan gibt es mehr als 50 Umweltzonen in Deutschland. Fährt man mit einer falschen oder gar keiner Feinstaubplakette durch eine Umweltzone, so droht neben dem Bußgeld von 40 Euro auch noch ein Punkt in Flensburg. Aus diesem Grunde sollte man sich in jedem Falle rechtzeitig darüber informieren, welche Plakette das eigene Fahrzeug benötigt. Auch der Erwerb dieser sollte rechtzeitig stattfinden. Zu welcher Schadstoffgruppe das Fahrzeug gehört, erfährt man aus dem Fahrzeugschein. Fällig werden beim Erwerb der Plakette fünf bis zehn Euro. Zu bekommen sind diese bei den Kfz-Zulassungsstellen oder im Internet.

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