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Behinderung

Ob durch Krankheit, Unfall oder von Geburt an behindert, für Menschen mit körperlichen Einschränkungen bedeutet Mobilität ein Mehr an Lebensqualität. Meist ist das Führen eines eigenen Kraftfahrzeuges nur nach baulichen Anpassungen möglich. Für die Finanzierung können unterschiedliche gesetzliche Versicherungen oder Träger zuständig sein. Grundsätzlich regelt dies die „Kraftfahrzeughilfe zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben“ bzw. die „Kraftfahrzeughilfe-Verordnung“ (Kfz-HV).