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StVO-Bußgelder in Deutschland

Mit der StVO den Autoverkehr regulieren

Viele deutsche schimpfen auf die Bürokratie ihres Heimatlandes. Denn für alles gibt es eine Behörde und für alles gibt es behördliche Regelungen. Doch die meisten dieser Regelungen sorgen dafür, dass wir reibungslos durch den Alltag kommen und jeder so behandelt wird wie sein Nachbar. Der Zweck ist die Gerechtigkeit. Vor allem die Justiz ist eines der komplexesten behördlichen Systeme in Deutschland. Mit ihrer Hilfe bestrafen wir Unrecht und unterbinden Verbrechen. Im Straßenverkehr regeln, wie auch in allen anderen Lebensbereichen, Gesetzte und Ordnungen den reibungslosen Ablauf des Verkehrs.

Bußgeldkatalog Bußgeldkatalog (FuFu Wolf - Flickr.com - CC BY 2.0)

StVO – Die Straßenverkehrs-Ordnung

Die Straßenverkehrs-Ordnung bildet die Grundlage für die unfallfreie Teilnahme am Straßenverkehr. Sie besteht aus „allgemeinen Verkehrsregeln“, „Zeichen- und Verkehrseinrichtung“ und „Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften“. Ein Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung wird, je nach Schwere des Verstoßes, mit einem Bußgeld bestraft. Die Bußgelder und die Staffelung der Bußgeldhöhe, werden in einer Bußgeldtabelle festgehalten. Im März des Jahres 2013, wurde die StVO umstrukturiert. Dies hatte einen direkten Einfluss auf die Bußgeldtabelle.

Der Bußgeldkatalog

Diese Bußgeldtabelle, oder dieses Verzeichnis, fasst die Strafen bei Nicht-Beachten der Straßenverkehrs-Ordnung und Gesetze im Straßenverkehr zusammen. Beispielsweise regelt diese Bußgeldtabelle, dass bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 11 – 15 Km/h eine Strafe von 25 Euro fällig wird. Eine Übertretung von 21 – 25 Km/h, wird mit 80 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft. Übertreten Sie die vorgeschriebene Geschwindigkeit mit 31 – 40 Km/h, müssen Sie 160 Euro bezahlen, bekommen drei Punkte in Flensburg und bekommen ein Fahrverbot für einen Monat. Diese Regelungen der Bußgeldtabelle gelten innerhalb geschlossener Ortschaften.

2009 – Verschärfung der Bußgelder

Die Aktualität der Bußgeldtabelle wird in gewissen Abständen überprüft und überholt. Eine Reform im Jahr 2009 ergab die bisher stärkste Erhöhung in der Bußgeldtabelle. Teilweise wurde die Strafe für Verkehrssünder mehr als verdoppelt. Und das, obwohl die Unfallzahlen stetig gesunken waren. Ein Beispiel für die extreme Erhöhung ist die Ahndung von illegalen Straßenrennen. Die Veranstaltung wurde vor dem Januar 2009 mit 200 Euro bestraft. Ab Januar 2009, stand dieses Vergehen jedoch mit 500 Euro in der Bußgeldtabelle. Zweck der Reform war, wie jedes Mal, die Verbesserung der Sicherheit auf Deutschlands Straßen. Fraglich ist nur, ob sich diese mit einer reinen Bußgelderhöhungen erreichen lässt, ohne dass die Häufigkeit von Verkehrskontrollen angehoben wird.

2013 – Falsch parken hat sich einmal gelohnt

Auch im April 2013 gab es eine Reform der Straßenverkehrs-Ordnung. Damit gingen natürlicher Weise auch Änderungen der Bußgeldtabelle einher. Wenn Sie vor April 2013 einfach parkten ohne dafür ein Ticket zu bezahlen, kamen Sie mit einem Bußgeld von 5 Euro meist günstiger davon, als wenn Sie ein Park-Ticket gezogen hätten. Mit einer Erhöhung von 5 Euro auf 10 Euro, wurde dem aber ein Ende gesetzt. Überschattet wurden die Neuerungen der StVO und der Bußgeldtabelle, von der künftig eingeführten Punkteregelung. Denn ab 2014 wird in Deutschland das „Drei-Punkte-System“ eingeführt. Je nach Schwere der Straftat werden jeweils ein, zwei, oder drei Punkte vergeben. Dass Sie hierbei Punkte einsparen, weil die „Höchststrafe“ bei drei Punkten liegt täuscht, denn die maximale Punktzahl im Register in Flensburg wird von 18 auf acht gesenkt.

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