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Die Mallorca Police

Ein Versicherungsprodukt für Leihwagenfahrer auf Mallorca

Sie interessieren sich für die Mallorca-Police als Bestandteil einer Kfz-Versicherung für einen Leihwagen während einer Auslandsreise? Der Begriff einer Mallorca-Police wird auch häufig als Mallorca-Klausel betitelt und bezeichnet die Erweiterung der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung für ein gemietetes Fahrzeug. In Deutschland ist die Höhe dieser Erweiterung gesetzlich festgeschrieben und fordert eine Deckungssumme der Versicherung von mindestens 2,5 Mio. Euro für die Absicherung von Personen und 500.000 Euro für Sachschäden je Unfall. Diese Erhöhung wird auch im Falle des Abschlusses als Subsidiärdeckung deklariert.

Mallorca Police Die Mallorca Police hat nichts mit der Polizei zu tun (Bild: Bengt Nyman - Flickr.com - CC BY 2.0)

Warum heißt diese Versicherungserhöhung Mallorca-Police?

Die Balearen Insel Mallorca ist seit vielen Jahren von den Deutschen Urlaubern als beliebtes Urlaubsziel bereist und erkundet worden. Da während des Aufenthalts auf der Insel sehr oft ein Leihwagen von den deutschen Urlaubern in Anspruch genommen worden ist, wurde dem Versicherungsprodukt dieser Name vergeben. Doch gilt diese Versicherung nicht nur für Mallorca oder Spanien, sie deckt die Schäden während eines Unfalls mit einem gemieteten Auto während des Aufenthaltes in einem aller EU-Mitgliedsstaaten.

Die Statistik belegt, dass heutzutage mehr als 500.000 jährlich ein Fahrzeug an einem Unfall im europäischen Ausland beteiligt ist. Da die landesspezifischen Versicherungssummen für eine Kfz-Versicherung jedoch in allen Ländern unterschiedlich sind, soll die Mallorca-Police eine optimale Absicherung bilden und den unterschiedlichen Höhen in den verschiedenen Deckungssummen der landesüblichen Höhen, den man während des Aufenthaltes unterworfen ist, absichern. So liegt beispielsweise die vom Gesetz verlangte Mindestsumme für die Deckung bei einem Unfall in der Türkei bei auftretenden Personenschäden nur bei 350.000 Euro; während dessen in Deutschland ein Unfall mit Personenschäden mit 7,5 Mio. Euro abgesichert. Ohne eine greifende Kfz Haftpflichtversicherung in entsprechender Höhe, würde jeder dann auf der entstehenden Summe sitzen bleiben und selbst für den Schaden aufkommen müssen. Daher sollte daher der Abschluss einer Mallorca-Police unbedingt erfolgen, damit die höhere Deckungssumme gewährt ist und gut abgesichert die Ausflüge mit einem geliehenen Kfz im europäischen Ausland genossen werden.

In welchen Fällen sollte ich eine Mallorca-Police zusätzlich abschließen?

Da es sich bei einer Mallorca-Police quasi um eine Mietwagenversicherung handelt, ist zunächst für alle, die während ihrer Reise in ein EU-Mitgliedsstaat ein Auto leihen möchten zu prüfen, ob solch eine Versicherung nicht bereits Bestandteil ihrer ständigen Kfz-Haftpflichtversicherung ist. Sollte dies der Fall sein, so ist es nicht notwendig, eine zusätzliche Mallorca-Police abzuschließen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob in Ihrer bestehenden Haftpflichtversicherung für das Kfz eine Erweiterung beinhaltet ist, so kontaktieren Sie hier gerne ihren Versicherer oder aber auch den ADAC.

Hier werden Sie auch über die die Kosten einer Mallorca-Police aufgeklärt, wenn eine Erweiterung oder ein Neuabschluss mit Mallorca-Police für Sie in Frage kommen sollte. Denn ein ausreichender Versicherungsschutz sichert Sie und Ihre Familienangehörige bei Bedarf ab und reißt Sie nicht in ein finanzielles Desaster, wenn ein Unfall im Ausland passieren sollte. Für alle Reisen, auf denen Sie erwähnen einen Leihwagen vor Ort zu mieten und die in das außereuropäische Ausland gehen, steht Ihnen ein weltweiter Versicherungsschutz zur Verfügung. Dieser umfasst dann alle Schäden, die weltweit geschehen könnten und nennt sich Traveller-Police.

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