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Führerscheinklassen – alles bleibt anders

Was ist neu seit der Einführung des EU Führerscheins?

Ein Führerschein ist ein amtliches Dokument, welches den Erwerb einer Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenland zum Ausdruck bringt. Dem Führerschein kann die vorhandene Führerscheinklasse entnommen werden. Um eine Fahrerlaubnis erwerben zu können, ist ein Mindestalter von 18 Jahren notwendig. Als Ausnahmen gelten das begleitende Fahren ab 17 sowie der Erwerb einer Berechtigung zum Führen eines Mofas (mit frühestens 14 1/2 Jahren). Diese Berechtigung kann mit 16 Jahren durch eine theoretische sowie praktische Prüfung erweitert werden, sodass es erlaubt ist, nach Erwerb der Führerscheinklasse A1, ein Leichtkraftrad bis maximal 125 cm³ zu führen. Des Weiteren muss die Geeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Rahmen einer Fahrprüfung nachgewiesen werden. Die einzelnen Führerscheinklassen beinhalten das jeweilige Fahrzeug, welches mittels dieser Erlaubnis geführt werden darf. Eine Fahrerlaubnis wird in der Regel auf unbestimmte Zeit ausgestellt. Es gibt jedoch einzelne Führerscheinklassen, welche befristet werden und nach Ablauf der Frist verlängert werden können.

Führerschein Mikroskop-Führerschein-Aufdruck (labormikro - Flickr.com - CC BY-SA 2.0)

Die Fahrerlaubnisklassen

Seit dem Jahr 2006 gilt durch eine EU-Richtlinie der Grundsatz des stufenweisen Zugangs zur Fahrerlaubnis. Dieser Grundsatz gilt in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Island, Norwegen sowie dem Fürstentum Lichtenstein. In Deutschland wurde im Januar 1999 der sogenannte EU-Führerschein (Scheckkartenformat) eingeführt. Durch diese Einführung veränderten sich die Führerscheinklassen. Des Weiteren kam es zu einer Änderung der Erlaubnis, welche Fahrzeuge mit der jeweiligen Klasse geführt werden dürfen. Im alten Führerschein wurden die Führerscheinklassen mit Ziffern (1-5) benannt. Mit der Einführung des EU-Führerscheines änderte sich dieses, sodass die jeweiligen Führerscheinklassen mit einem Buchstaben gekennzeichnet sind. Der alte Führerschein (rosa) bleibt bis zum Jahr 2033 weiterhin gültig.

Bei der aktuellen Führerscheinregelung 2013, welche am 19.01.2013 in Kraft getreten ist, handelt es sich um die Führerscheinklassen AM, A, A1, A2, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, T und L. Die Führerscheinklassen AM, A, A1 und A2 beschränken sich auf die Fahrzeug Art der Motorräder. Um einen PKW führen zu dürfen muss die Klasse B, als Erweiterung BE, erworben werden. Die Führerscheinklassen C1 und C beinhalten die Pkw-Klasse B und regeln die Erlaubnis zum Führen von Lastkraftwagen (Lkw). Auch hier kann eine Erweiterung zum Führen eines Lkw mit Anhänger (C1E oder CE) erworben werden. D1 und D sind die Führerscheinklassen, welche das Führen von Bussen mit Fahrgästen regelt.

Diese Führerscheinklassen beinhalten den sogenannten und ehemals notwendigen Personenbeförderungsschein (P-Schein). Die Führerscheinklassen T und L sind sogenannte Sonderklassen, welche sich mit dem Führen von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h sowie den Zugmaschinen, die für land- oder fortwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind. Mit Ausnahme der Klassen, welche bereits durch eine andere Klasse eingeschlossen wird, muss jede Klasse einzeln erworben werden. So ist es zum Beispiel nicht möglich, nach dem Erwerb der Klasse B einen Bus inklusive Fahrgästen zu befördern. Es ist jedoch notwendig, vor dem Erwerb der Klassen C1 und C sowie D1 und D im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B zu sein.

Der EU Führerschein 2013

Mit der Einführung des neuen EU Führerschein am 19.01.2013 ergaben sich nicht nur Änderungen bezüglich der Führerscheinklassen. So werden seit diesem Tage erstmals Führerscheine nicht fristlos erteilt. Jeder Führerschein ist auf eine Dauer von 15 Jahren begrenzt. Da dieses ausschließlich zum Zwecke der Fälschungssicherheit dienen soll, werden die Führerscheine ohne erneute Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung erneuert. Alle Besitzer eines Führerscheins, welche vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden sind verpflichtet, ihre Führerscheine bis spätestens zum 19.01.2033 zu tauschen.

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