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Autoversicherung gegen Unwetter

Treffen Sie die richtige Entscheidung

Unwetter kann Sie an jedem Ort und überraschend treffen. Viele Unwetter ziehen jährlich in Deutschland auf und hinterlassen einen beachtlichen Schaden an diverse Gegenstände. Besonders betroffen sind zumeist Autos, da nicht jede Person die Möglichkeit hat das Fahrzeug sicher in eine Garage zu stellen. Hagelschäden gehören zu einer der häufigsten Ursachen, wenn es um Schäden durch Unwetter geht. Hagelkörner schlagen sich auch die Carport-Dächer aus Kunststoff oder Plexiglas und hinterlassen Beulen am Auto und mindestens Risse an den Scheiben. Auch stürme und dadurch herumfliegende Gegenstände sind oft Grund für beachtliche Schäden am Auto, dessen Schaden einen hohen Wert mit sich bringt. Sie sollten deshalb auf jeden Fall an eine Absicherung denken und vorbeugend handeln.

Autoversicherung Unwetter Die passende Autoversicherung gegen Unwetterschäden (Foto: josephdepalma - Flickr.com - CC BY 2.0)

Mit einer Vollkasko auf der sicheren Seite

Fakt ist, dass Sie bei nicht jeder üblichen Versicherung mit einem Rückerstattungsbetrag rechnen können. Bei einer Vollkaskoversicherung hingegen können Sie auf jeden Fall davon ausgehen, dass Schäden jeglicher Art bezahlt werden. Eine Vollkasko zieht in jedem Fall, so auch bei Unwettern, sofern keine Absicht erkennbar ist. Dabei ist es egal ob es Schäden durch Hagelkörner, Überschwemmungen, Blitzeinschläge oder auch Stürme sind. Wichtig ist in diesem Fall nur, dass nicht absolut fahrlässig gehandelt worden ist und dem Schaden keine Absicht unterstellt werden kann.

Teilkasko zahlt unter Umständen

Die Teilkasko zahlt in vielen Fällen, allerdings nicht in jedem Fall. Wenn Sie bei Überschwemmungen Ihr Auto beispielsweise an einem Fluss geparkt haben, der überschwemmt wird, so zieht auch in den meisten Fällen die Teilkasko nicht und Sie müssen den Schaden selber tragen. Schäden durch Hagel werden bei der Teilkasko, sowie bei der Kfz-Versicherung meist übernommen. Hierbei müssen Sie allerdings beachten, ob Sie vorab eine Selbstbeteiligung vereinbart haben. Diesen Betrag müsste der Versicherungsnehmer bei der Reparatur der entstandenen Kosten selbstverständlich selber übernehmen, während der Rest des Schadens von der Versicherung gezahlt und somit fast ausnahmslos übernommen wird.

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